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§ 31 Unternehmenszusammenschlüsse
Vorbemerkung
Die Kommentierung berücksichtigt IFRS 3 und IFRS 10. Einen Überblick über den zeitlichen Anwendungsbereich und die Rechtsentwicklung enthalten Rz 219 ff.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Formen von Unternehmenszusammenschlüssen: share deal, asset deal, legal merger
1IFRS 3 gilt für alle rechtlichen Formen von Unternehmenszusammenschlüssen. Im Wesentlichen sind gem. IFRS 3.B6 zu unterscheiden:
Anteilserwerbe (share deals), die zu einer Mutter-Tochter-Beziehung führen. Die Vorschriften von IFRS 3 gelten in diesem Fall nur für den Konzernabschluss (Aufdeckung eines goodwill usw.). Die Bilanzierung erworbener Anteile an einem Tochterunternehmen im Einzelabschluss des Mutterunternehmens erfolgt hingegen nach IAS 27.10 wahlweise zu Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert (→ § 32).
Unternehmenskäufe (asset deals), bei denen ein Unternehmen ein anderes Unternehmen (oder wesentliche Teile des anderen Unternehmens inklusive Firmenwert) erwirbt, ohne dass es zum Anteilserwerb und zu einer Mutter-Tochter-Beziehung kommt. In diesem Fall wendet der Erwerber IFRS 3 sowohl in seinem Einzel-