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§ 6 Erstmalige Anwendung
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IFRS 1 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
Ein Überblick über die Rechtsentwicklung ist in Rz 126 wiedergegeben.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1Aus deutscher Sicht stellt sich das Erfordernis des Übergangs auf die IFRS-Welt nur noch bei nicht kapitalmarktorientierten Konzerngesellschaften, die das Wahlrecht zur Anwendung der IFRS ( § 315a Abs. 3 HGB) in Vorjahren noch nicht ausgeübt haben. Nach der EU-Verordnung unterliegen mit gewissen Ausnahmen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen schon seit 2005 mit ihrem Konzernabschluss einer Rechnungslegungspflicht nach IFRS. Einzelheiten hierzu vgl. → § 7 Rz 8 ff.
2IFRS 1 trifft Regelungen für Bilanzansatz, -bewertung und -ausweis, aber auch für die anderen Rechenwerke des Abschlusses und für den Anhang beim Übergang vom nationalen Recht auf die IFRS. Mit jedem Übergang ist eine Änderung der Rechnungslegungsmethoden verbunden. Solche Änderungen unterliegen, wenn sie sich innerhalb der IFRS-Welt vollziehen, den Regelungen des IAS 8.14 ff. Beim Wechsel vom nationalen Recht zu den...