Die Haftung im Steuerrecht
4. Aufl. 2013
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I. Sachhaftung (§ 76 AO)
Literatur: Löffler, Zur dinglichen Haftung im Rahmen des Zollrechts, ZfZ 1960 S. 74; Mösbauer, Zur Sachhaftung verbrauchsteuer- und zollpflichtiger Waren (§ 76 AO), DStZ 1987 S. 397 m. w. N.; ders., Beschlagnahmung zur Sicherstellung der Sachhaftung durch Zollfahndungsämter, DStZ 1989 S. 380; Kock, Die Sachhaftung nach § 76 AO, DDZ 1997 F. 42; Bähr/Smid, Das Absonderungsrecht gem. § 76 AO im neuen Insolvenzverfahren, InVO 2000 S. 401; Olgemöller, Haftung für Zollschulden, ZfZ 2006 S. 74; Kraus, Sicherung von Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern, ZfZ 2008 S. 294; Schmittmann, Biersteuer, Anfechtung und Sachahftung, ZInsO 2009 S. 1949.
I. Rechtsentwicklung, Zweck der Vorschrift
381Die Bestimmung des § 76 AO, die weitgehend dem früheren § 121 RAO entspricht, bezieht sich nur auf Zölle (Ein- und Ausfuhrangaben i. S. d. Art. 4 Nr. 10 und 11 ZK) und Verbrauchsteuern und damit aber auch auf die Einfuhrumsatzsteuer (vgl. § 21 Abs. 1 UStG). Auf die innere Umsatzsteuer, die eine Verkehrssteuer darstellt, ist sie dagegen nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar.
Durch § 76 AO wird eine dingliche Haftung der Erzeugnisse und Waren für die auf ihnen ruhenden Zölle und Verbrauchsteuern begründet. Die d...