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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 147/10 EFG 2013 S. 570 Nr. 8

Gesetze: AO § 48 Abs. 2, AO § 192, AO§ 218, BGB § 387

Aufrechnung auch ohne Erlass eines Haftungsbescheids

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen einer Aufrechnung durch das FA nach § 226 AO i.V.m. § 387ff. BGB.

  2. Eine tatsächliche Verständigung hindert das FA nicht, neben einer privatrechtlichen Verpflichtung auch eine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner zu prüfen.

  3. Ein Haftungsbescheid ist indes keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme, da mit einer aufgrund einer tatsächlichen Verständigung entstandenen Forderung eine Aufrechnung auch ohne Erlass eines Haftungsbescheides zulässig sein kann.

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 8 Nr. 34
EFG 2013 S. 570 Nr. 8
EAAAE-31462

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