Haftung für Branntweinsteuer wegen Ankaufs von Branntwein, der in einer ohne Genehmigung betriebenen Brennerei hergestellt worden ist
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Haftung für Branntweinsteuer wegen Ankaufs von Branntwein, der in einer ohne Genehmigung betriebenen Brennerei hergestellt worden ist. Ist bei der Anwendung des Grundsatzes der anteiligen Tilgung auf die Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerschulden abzustellen? Durfte sich das FG, trotz Einwendungen gegen die Feststellungen im strafgerichtlichen Verfahren, ohne Beiziehung dieser Akten diese Feststellungen zu eigen machen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
IAAAE-31384