BFH - VI R 61/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStDV § 64 Abs 1 Nr 2 S 1 Buchst e, SGB V § 33 Abs 1, EStDV § 64 Abs 1 Nr 2 S 2, EStG § 33 Abs 4, EStG § 33 Abs 1, EStG § 12 Nr 1
Rechtsfrage
Ist § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. e EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 dahingehend auszulegen, dass auch für medizinische Hilfsmittel im weiteren Sinne, die nicht die weitergehenden Anforderungen des § 33 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erfüllen, der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch ein / eine vor Einleitung dieser Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten / ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes erbracht werden muss (hier: Einbau eines Treppenliftes)?
Aufzug; Auslegung; Außergewöhnliche Belastung; Hilfsmittel; Nachweis; Verfassungswidrigkeit
Fundstelle(n):
SAAAE-30293