Bilanzierung bei Personengesellschaften
1. Aufl. 2013
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10 Konzernrechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften
10.1 Besonderheiten für die „Kapitalgesellschaft & Co.„
Die Regelungen zur Konzernrechnungslegungspflicht nach dem Publizitätsgesetz wurden im Rahmen des BilMoG überarbeitet. Die Vorschriften des Publizitätsgesetzes knüpften vor BilMoG an das Merkmal der tatsächlich ausgeübten einheitlichen Leitung eines Unternehmens über ein anderes Unternehmen an, und die Aufstellungspflicht wurde damit ausschließlich aus dem Konzept der einheitlichen Leitung abgeleitet.
Die Aufstellungspflicht von Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten nach handelsrechtlichen Vorschriften wird in § 290 HGB geregelt. Danach besteht eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung dann, wenn ein Unternehmen auf ein anderes Unternehmen entweder unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.
Beherrschender Einfluss gemäß § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB
Damit ein beherrschender Einfluss i. S. v. § 290 Abs. 1 HGB vorliegt, muss das Mutterunternehmen in der Lage sein, d. h. die Möglichkeit haben, direkt oder indirekt seine Interessen bei den wesentlichen finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen auf Ebene des Tochterunternehmens durchzusetzen. Die...