Bilanzierung bei Personengesellschaften
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3 Besonderheiten für Personenhandelsgesellschaften im Zeitpunkt der Umstellung auf das BilMoG
3.1 Umstellungseffekte bei Personenhandelsgesellschaften
3.1.1 Allgemeines
Die durch das BilMoG eingeführten Regelungen sind im Wesentlichen erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Damit hatte die BilMoG-Umstellung i. d. R. zum zu erfolgen. Dabei besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz. In der Praxis ist die Erstellung einer solchen eigenständigen BilMoG-Eröffnungsbilanz allerdings zu empfehlen. Durch verschiedene interne und externe Aspekte kommt es im Zeitpunkt der Umstellung auf das BilMoG zu einer Durchbrechung der Bilanzidentität.
In den Art. 66 EGHGB und Art. 67 EGHGB hat der Gesetzgeber eigenständige Übergangsregelungen zur BilMoG-Umstellung erlassen. Im IDW RS HFA 28 ist darüber hinaus geregelt, wie mit den Fortführungs- und Beibehaltungswahlrechten umzugehen ist. Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten, einzelne nach altem Recht ermittelte Bilanzposten ganz oder teilweise beizubehalten bzw. fortzuführen, sind die entsprechenden Umstellungsentscheidungen in einer ...