Ist Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie des Rates vom (2006/112/EG) dahin auszulegen, dass diese Vorschrift Anwendung findet, wenn die körperliche Übertragung von Gegenständen missbräuchlich erwirkt wird, indem die vom Empfänger der Gegenstände geleistete Zahlung mittels einer Karte erfolgt, zu deren Nutzung er, wie er weiß, nicht befugt ist?
Wenn die körperliche Übertragung von Gegenständen durch missbräuchliche Nutzung einer Karte erwirkt wird, liegt dann eine "Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen", im Sinne von Art. 14 Abs. 1 vor?
Ist Art. 73 dahin auszulegen, dass diese Vorschrift Anwendung findet, wenn der die Gegenstände Übertragende Zahlung nach Maßgabe eines mit einem Dritten geschlossenen Vertrags erhält, wonach der Dritte diese Zahlung bei Kartenumsätzen ungeachtet des Umstands zu leisten hat, dass der Empfänger der Gegenstände weiß, dass er zur Nutzung der Karte nicht befugt ist?
Wenn ein Dritter die Zahlung nach Maßgabe eines Vertrags zwischen ihm und dem die Gegenstände Übertragenden vornimmt, weil dem Übertragenden eine Karte vorgelegt wird, zu deren Nutzung der Empfänger der Gegenstände nicht befugt ist, erhält der Übertragende dann die Zahlung von dem Dritten "für diese Umsätze" im Sinne von Art. 73?
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