Umsatzsteuerpflicht einer erhaltenen Abstandszahlung
Leitsatz
1. Entschädigungen oder
Schadenersatzzahlungen stellen daher kein Entgelt im Sinne des
Umsatzsteuerrechts dar, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige
Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder
Vertrag für einen Schaden einzustehen hat (, BFH/NV
1999, 987 und v. , V R 36/01, BFH/NV 2003, 667).
2. Der gegen Entgelt erklärte
Verzicht auf eine auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage bestehende
Rechtsposition ist dagegen als umsatzsteuerbar anzusehen (, BStBl II 2007, 66).
Tatbestand
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 6/2013 S. 340 NAAAE-27338
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