NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 283b Verletzung der Buchführungspflicht
Literatur
Bieneck, in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl. 2011; Bosch, in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB-Kommentar, 1. Aufl. 2009; Fischer, Strafgesetzbuch, 59. Aufl. 2011; Heine, in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 28. Aufl. 2010; Hoyer, in Systematischer Kommentar zum StGB, Loseblatt, Stand Februar 2012; Köhler, in Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 3. Aufl, 2007; Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, 27. Aufl. 2010; Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl. 2010; Radtke, in MünchKomm-StGB, 1. Aufl. 2006; Tiedemann, in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2009; Többens, Wirtschaftsstrafrecht 2006; Wegner, in Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl. 2012; Weyand/Diversy, Insolvenzdelikte, 8. Auf. 2010; Wittig, Wirtschaftsstrafrecht, 2. Aufl. 2011.
I. Allgemeines
1Die Strafbarkeit der Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283b StGB hat nach dem Willen des Gesetzgebers ihren Grund darin, dass eine ordnungsgemäße Buchführung durch Selbstinformation des Unternehmers diesen von wirtschaftlich nicht tragbaren Geschäftsaktivitäten abhalten soll, bei Zahlungsschwierigkeiten oder einer Zahlungseinstellung eine gerechte Befriedigung der Gläubiger ermög...