Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 13 Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren

Thorsten Graeber (Januar 2013)

I. Grundsätze des § 13 InsVV

1Für den Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren nach §§ 311 ff. InsO gelten die allgemeinen Regeln der §§ 1 bis 9 InsVV nur mit den Änderungen durch § 13 InsVV, welche insbesondere eine Anwendung der §§ 2 und 3 InsVV ausschließen. Auch der Treuhänder des vereinfachten Insolvenzverfahrens hat am Ende eine Schlussrechnung zu legen, aus der sich die Insolvenzmasse entsprechend § 1 Abs. 1 InsVV ergibt, welche nach § 13 Abs. 1 Satz 1 InsVV Berechnungsgrundlage seiner Vergütung ist.

II. Berechnungsgrundlage der Vergütung eines Treuhänders eines vereinfachten Insolvenzverfahrens

2Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Vergütung des Treuhänders des vereinfachten Insolvenzverfahrens gilt § 1 InsVV entsprechend. Führt ein Treuhänder bspw. ein Unternehmen des Schuldners fort, was zwar nach dem System der InsO nicht der Fall sein sollte, fak­tisch jedoch möglich und zulässig ist, sind auch beim Treuhänder die um die Ausgaben gekürzten Einnahmen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4b InsVV zu berücksichtigen.

III. Regelvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren, § 13 Abs. 1 Satz 1 InsVV

3Ein grundlegender Unterschied in der Vergütungsbemessung des Treuhänders des vereinfachten Insolvenzverfahrens gegenüber einem Insolvenzverwalter besteht insbesondere darin, da...