NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 337 Arbeitsverhältnis
Literatur
Dahl, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Liersch/Tashiro, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Reinhart, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008; Stephan, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Werner/Schuster, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011.
I. Anwendungsbereich der Vorschrift
1. Normzweck
1Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer oftmals existenzielle Bedeutung hat. Daher soll § 337 InsO gewährleisten, dass die Auswirkungen einer Insolvenz auf den Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer überschaubar sind. Um diesen Schutz zu gewährleisten, bestimmt die Vorschrift, dass auf Arbeitsverhältnisse statt der lex fori concursus dasjenige Recht anwendbar ist, welches sich bei Anwendung der gewöhnlichen Regeln des Internationalen Privatrechts ergibt.
2Durch das ESUG wurde die Vorschrift geringfügig angepasst, indem der Verweis auf das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch durch einen Verweis auf die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (ABl L 177 vom , S. 6), ersetzt wurde.
Eine § 337 InsO entsprechende Vorsc...