NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 326 Ansprüche des Erben
Literatur
Holzer, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 43. Erg. Lfg. 2011; Küpper, in MünchKommentar-BGB, Band 9, 2. Aufl. 2008; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Marotzke, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Schallenberg/Rafiqpoor, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Siegmann, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008.
I. Anwendungsbereich
1Die Vorschrift regelt das Recht zur Geltendmachung der Ansprüche des Erben im Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff.).
II. Praktische Auswirkungen
2Zweck der Regelung ist eine angemessene Lastenverteilung im Nachlassinsolvenzverfahren. Zum einen soll der Erbe an der Geltendmachung seiner Rechte aus § 1976 BGB nicht gehindert werden. Zum anderen sollen die Gesamtnachlassgläubiger nicht von Leistungen des Erben aus seinem Eigenvermögen an einzelne Nachlassgläubiger profitieren.
III. Wesentliche Problemfelder
1. Geltendmachung eigener Ansprüchen gegen den Erblasser (Abs. 1)
3Gem. § 1976 BGB gelten im Nachlassinsolvenzverfahren die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit (Konfusion) oder von Recht und Belastung (Konsolidation) erloschenen Rechtsverhältnisse ex tunc als nicht erloschen. Aus der Nichterw...