NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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Vorbemerkungen zu §§ 315–334
Vorbemerkungen zu §§ 315–334
Literatur
Holzer, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Band 3, Stand 43. Erg. Lfg. 2011; Küpper, in MünchKomm-BGB, Band 9, 5. Aufl. 2010; Leipold, in MünchKomm-BGB, Band 9, 5. Aufl. 2010; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Marotzke, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Mock, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Ott/Vuia, in MünchKomm-InsO, Band 1, 2. Aufl. 2007; Roth, Insolvenzsteuerrecht, 2011; Schallenberg/Rafiqpoor, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Siegmann, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008; Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 9. Aufl. 2012.
I. Anwendungsbereich
1Aus § 11 Abs. 2 Nr. 2 folgt die Statthaftigkeit von Insolvenzverfahren über den Nachlass, das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft und das von den Ehegatten gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut der Gütergemeinschaft. Die §§ 315 - 334 enthalten Sonderregelungen für diese besonderen Arten des Insolvenzverfahrens, deren Zweck die „Realisierung einer auf ein Sondervermögen beschränkten Vermögenshaftung„ ist.
II. Praktische Auswirkungen
2Die §§ 315–331 regeln Besonderheiten des Nac...