NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 310 Kosten
I. Anwendungsbereich der Vorschrift
1Die Regelung bezweckt eine umfassende Freistellung des Schuldners von Kostenerstattungsansprüchen im Verfahrensstadium des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens.
II. Praktische Auswirkung
2Nachdem bereits nach § 305 Abs. 2 Satz 1 der Gläubiger im außergerichtlichen Einigungsverfahrens dem Schuldner kostenfrei eine Forderungsaufstellung über seine gegen den Schuldner gerichtete Forderung zur Verfügung zu stellen hat, hat der Gesetzgeber konsequenter Weise auch die dem Gläubiger im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren entstehenden Kosten nicht dem Schuldner auferlegt.
3Der Schuldner soll durch außergerichtliche Kosten des Gläubiger nicht von dem Versuch einer gütlichen Schuldenbereinigung abgehalten und das Verfahren zudem nicht mit einem Streit um die Angemessenheit der von den Gläubigern aufgewendeten außergerichtlichen Kosten belastet werden.
4Insbesondere entstehen dem Gläubiger aufgrund seiner Mitwirkung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan keine außergewöhnlichen Kosten, da ihm die für seine Entscheidung über die Zustimmung oder Ablehnung des Plans erforderlichen Unterlag...