NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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Vorbemerkung zu §§ 304–314
Vorbemerkung zu §§ 304–314
I. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen (Stand: )
1Eine der Vorgaben des Koalitionsvertrag „Wachstum.Bildung.Zusammenhalt„ zwischen der CDU/CSU und der FDP ist es, Unternehmensgründern als auch natürlichen Personen nach einem Fehlstart einen baldigen finanziellen Neustart zu gewähren. Derzeit ist ein sog. „fresh start„ bei Durchlaufen eines vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens erst nach sechs Jahren möglich und das auch nur eingeschränkt, da die Eintragungen in der Schufa weitere drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen bleiben.
2Durch den Referentenentwurf wird nun dem Schuldner die Möglichkeit eingeräumt, die Verfahrensdauer von sechs Jahre auf drei Jahre zu verkürzen, wenn es dem Schuldner gelingt, innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraums nach Eröffnung eine Mindestquote von 25 % der angemeldeten Forderungen zu erwirtschaften und die Deckung der Verfahrenskosten nach § 54 sowie evtl. Masseverbindlichkeiten nach § 55 zu gewährleisten.
3Eine Verkürzung der Laufzeit von sechs auf zumindest...