NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 276a Mitwirkung der Überwachungsorgane
Literatur
Fiebig, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012; Landfermann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 5. Aufl. 2008; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Band III, Stand Februar 2010; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Wimmer, Das neue Insolvenzrecht nach der ESUG-Reform, 2012; Wittig/Tetzlaff, in MünchKomm-InsO, Band III, 2. Aufl. 2008.
I. Anwendungsbereich der Vorschrift
1Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung von Sanierungen (ESUG) in die InsO aufgenommen worden. Sie bringt Klarstellung in das als schwierig empfundene und kontrovers diskutierte Verhältnis zwischen Eigenverwaltung und gesellschaftsrechtlicher Kompetenzverteilung. In der Vergangenheit war umstritten, ob in Verfahren mit Eigenverwaltung die gesellschaftsrechtlichen Beschränkungen der Geschäftsführung, insbesondere der Einfluss der Überwachungsorgane, in vollem Umfang erhalten bleiben oder nur mit der Maßgabe ausgeübt werden, dass sie nicht mit den Erfordernissen des Insolvenzverfahrens in Konflikt geraten. Der weitesten Auffassung, die sich dafür ausspricht, gesellschaftsrechtliche Beschränkungen seien für die Geschäftsleitungsorgane in der Eig...