Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 264 Kreditrahmen

Christian Zschocke (Januar 2013)

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans kann geregelt werden, dass Ansprüche von berufsmäßigen Sanierern, Banken, und anderen Gläubigern, welche einen Sanierungskredit gewähren, umfassend privilegiert werden. Hierdurch will der Gesetzgeber den Zielkonflikt zwischen dem Sicherungsbedürfnis der Kreditgeber und der Notwendigkeit des Schuldners neue Kredite zu erhalten, obwohl keine Sicherheiten gestellt werden können, lösen. Der Regelungsinhalt der Vorschrift wird durch die §§ 265, 266 InsO ergänzt und konkretisiert.

2Danach ergibt sich in einem erneuten Insolvenzverfahren folgende Verteilungsreihenfolge

  1. Verfahrenskosten (§ 54 InsO)

  2. Neumasseverbindlichkeiten (§§ 55 Abs. 2, 209 InsO)

  3. Altmasseverbindlichkeiten (§§ 55 Abs. 2, 209 InsO)

4. a)

Privilegierte Sanierungskredite

b)

Neugläubiger aus DSV vor erstem Kündigungstermin nach Planüberwachung (§§ 264, 265 Satz 2 InsO)

c)

Neugläubiger aus gesetzlichen Schuldverhältnissen

5. a)

vertragliche Neugläubiger und

b)

Neugläubiger aus Dauerschuldverhältnissen nach dem ersten Kündigungstermin (§ 265 InsO, 266 InsO)

6.

Altgläubiger (§§ 39, 266 Abs. 2 InsO)

3Diese Privilegierung soll das Ausfallrisiko des Investors reduzieren, indem seine Forderung gegenüber Insolvenzforderungen in einem erneuten Inso...