NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 264 Kreditrahmen
I. Anwendungsbereich der Vorschrift
1Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans kann geregelt werden, dass Ansprüche von berufsmäßigen Sanierern, Banken, und anderen Gläubigern, welche einen Sanierungskredit gewähren, umfassend privilegiert werden. Hierdurch will der Gesetzgeber den Zielkonflikt zwischen dem Sicherungsbedürfnis der Kreditgeber und der Notwendigkeit des Schuldners neue Kredite zu erhalten, obwohl keine Sicherheiten gestellt werden können, lösen. Der Regelungsinhalt der Vorschrift wird durch die §§ 265, 266 InsO ergänzt und konkretisiert.
2Danach ergibt sich in einem erneuten Insolvenzverfahren folgende Verteilungsreihenfolge
Verfahrenskosten (§ 54 InsO)
Neumasseverbindlichkeiten (§§ 55 Abs. 2, 209 InsO)
Altmasseverbindlichkeiten (§§ 55 Abs. 2, 209 InsO)
Privilegierte Sanierungskredite
Neugläubiger aus gesetzlichen Schuldverhältnissen
vertragliche Neugläubiger und
Neugläubiger aus Dauerschuldverhältnissen nach dem ersten Kündigungstermin (§ 265 InsO, 266 InsO)
3Diese Privilegierung soll das Ausfallrisiko des Investors reduzieren, indem seine Forderung gegenüber Insolvenzforderungen in einem erneuten Inso...