Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 244 Erforderliche Mehrheiten

Marcus Backes (Januar 2013)

Literatur

Balz/Landfermann, Die neuen Insolvenzgesetze, 2. Aufl. 1999; Hintzen, in MünchKomm-InsO, Band 2, 2. Aufl. 2008; Otte, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 49. Erg. Lfg. 2012; Thies, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012.

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1Die Vorschrift des § 244 regelt zusammen mit § 245 die für die Annahme des Plans erforderlichen Mehrheiten. Zu ihren weiteren Funktionen im Zusammenspiel mit §§ 222 und 243 ist auf die Ausführungen unter § 243 Rn. 1 zu verweisen.

2Im Rahmen des ESUG wurde die Vorschrift um Abs. 3 ergänzt, in welchem die für die Annahme des Insolvenzplans durch die am Schuldner beteiligten Personen erforderlichen Mehrheiten geregelt werden. Beachtlich ist hierbei, dass der Gesetzgeber, im Gegensatz zu anderen Verfahrensnormen, davon abgesehen hat, die Absätze 1 und 2 lediglich redaktionell anzupassen. Viel­mehr hat der Gesetzgeber bewusst zwischen den Regelungen für die Gläubiger und den Regelungen für die am Schuldner beteiligten Personen unterschieden.

II. Praktische Auswirkungen

1. Einstimmigkeits- und Mehrheitsprinzip

3Nach § 244 gilt für die Annahme des Plans zwischen den Gruppen das Einstimmigkeitspr...