Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 225 Rechte der nachrangigen Insolvenzgläubiger

Klaus Priebe (Januar 2013)

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1§ 225 konkretisiert § 222 Abs. 1 Nr. 3 und regelt die Rechtsstellung der nachrangigen Insolvenzgläubiger im Planverfahren. Wer nachrangiger Insolvenzgläubiger ist, ergibt sich aus § 39.

Der mögliche Eingriff in die Rechte der nachrangigen Insolvenzgläubiger wird von § 225 umrissen.

II. Praktische Auswirkungen

2Sofern der Plan die Rechtsstellung der nachrangigen Insolvenzgläubiger nicht berührt, sind sie nicht weiter zu thematisieren (§ 225 Abs. 1). Von Gesetzes wegen gelten deren Forderungen als erlassen (§ 225 Abs. 1), da ihnen kein wirtschaftlicher Wert beizumessen ist. Bei der Abstimmung über den Plan gilt die Zustimmung der nachrangigen Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 246 Nr. 1 bis 3 als erteilt.

3Nur abweichende Regelungen sind gem. § 225 Abs. 2 anzugeben. Sie sind selten geboten, da schon die Insolvenzgläubiger regelmäßig keine Vollbefriedigung erlangen. Die Partizipation der nachrangigen Gläubiger birgt Risiken, wenn sie zu einer Schmälerung der Quote der Insolvenzgläubiger führt, § 251 Abs. 1 Nr. 2 (Minderheitenschutz).

Hinweis:

Der Anwendungsbereich der Norm ist gering, da die nachrangigen Gläubiger gru...