NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 213 Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger
Literatur
Büttner, Probleme bei der vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der Abtretungserklärung vor Abschluss oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens, ZInsO 2010 S. 1025 ff.; Haarmeyer, Die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 213 InsO – Ein verkannter Königsweg, ZInsO 2009 S. 556 ff.; Haarmeyer, Zwischenruf: Schuldner, kommst du nach Dessau, lass alle Hoffnung fahren oder terra incognita, ZInsO 2010 S. 325 f.; Möhlmann, Der Nachweis der Verfahrenseinstellung im neuen Insolvenzrecht, KTS 1998 S. 373 ff.; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 1. Erg. Lfg. 1998; Pape, Entwicklung der Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren in den Jahren 2007 bis 2009, Teil 1, ZInsO 2009 S. 1369 ff. – Teil 2, ZInsO 2009 S. 1609 ff.; Ries, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Windel, in Henckel/Gerhardt, Insolvenzordnung, 1. Aufl. 2010; Winter, Die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung vor Ablauf der Wohlverhaltenszeit, ZVI 2003 S. 211 ff.
I. Anwendungsbereich der Vorschrift
1Die heutige Regelung des § 213 InsO basiert auf § 202 KO. Der Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass das Insolvenzverfahren der Befriedigung der Gläubiger dien...