NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 206 Ausschluss von Massegläubigern
Literatur
Depré, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Herchen, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012; Hintzen, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Holzer, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 48. Erg. Lfg. April 2012; Kießner, in Braun, InsO, 5. Aufl. 2012; Meller-Hannich, in Jaeger, InsO, 1. Aufl. 2010; Preß/Henningsmeier, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Westphal, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 22. Erg. Lfg. 11/2011.
I. Normzweck
1Ansprüche von Massegläubigern sind nach § 53 grundsätzlich vorab und damit unabhängig vom Verteilungsverfahren zu berücksichtigen. Massegläubiger können daher regelmäßig volle Befriedigung ihrer Forderungen verlangen. Die Norm ermöglicht vor diesem Hintergrund den Ausschluss oder die nur eingeschränkte Berücksichtigung von Massegläubigern, wenn deren Ansprüche nicht rechtzeitig vor der Vornahme von Verteilungen bekannt waren. Damit wird vermieden, dass zur Erfüllung nachträglich bekannt werdender Masseverbindlichkeiten anteilige Beträge von sämtlichen Insolvenzgläubigern zurückgefordert werden müssten.
2Die Massegläubiger werden hinsichtlich ihre...