NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 204 Rechtsmittel
Literatur
Depré, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Hintzen, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Kießner, in Braun, InsO, 5. Aufl. 2012; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl. 1994; Leithaus, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Meller-Hannich, in Jaeger, InsO, 1. Aufl. 2010; Preß/Henningsmeier, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Westphal, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 22. Erg. Lfg. 11/2011.
I. Weiteres Verfahren bei Ablehnung der Nachtragsverteilung
1Lehnt das Insolvenzgericht die Anordnung einer Nachtragsverteilung ab, weil entweder die Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 nicht vorliegen oder die Nachtragsverteilung nach § 203 Abs. 3 unwirtschaftlich erscheint, besteht ein Zustellungserfordernis für den Beschluss nach Abs. 1 Satz 1 nur gegenüber demjenigen, der die Nachtragsverteilung beantragt hatte. Die Zustellung kann nach § 8 Abs. 1 Satz 2 durch Versendung per Post erfolgen. Ein förmlicher Beschluss über die Ablehnung ergeht nicht, wenn eine nicht antragsberechtigte Person, wie bspw. der Schuldner selbst oder ein Massegläubiger, eine Nachtragsverteilung anregt.
2Nur der Antragsteller hat auc...