NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 190 Berücksichtigung absonderungsberechtigter Gläubiger
Literatur
Depré, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Füchsl/Weishäupl, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Herchen, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012; Leithaus, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Meller-Hannich, in Jaeger, InsO, 1. Aufl. 2010; Westphal, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 48. Erg. Lfg. 11/2011.
I. Einführung und Systematik
1Absonderungsberechtigte Gläubiger können neben ihrem Recht auf bevorzugte Befriedigung aus einem bestimmten Massegegenstand auch ihre persönliche Forderung gegen den Schuldner in voller Höhe durch Anmeldung zur Tabelle geltend machen (§ 52 Satz 1, § 175). Sie nehmen nach § 52 Satz 2 jedoch nur insoweit an der Verteilung teil, als sie auf eine abgesonderte Befriedigung verzichten oder bei ihr ausgefallen sind. Das Gesetz legt dabei eine vollständige Befriedigung aus dem Absonderungsrecht zugrunde und erlegt dem Absonderungsgläubiger in Abs. 1 die Darlegungslast auf, inwieweit es nicht zu einer Befriedigung aus dem Absonderungsrecht gekommen ist.
2Die Regelung findet entsprechende Anwendung auf Nachlassgläubiger, denen gegenüber der Erbe unbeschränkt haftet, im Insolvenzverfahren über das Vermögen d...