NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 161 Vorläufige Untersagung der Rechtshandlung
Literatur
App , Zu den Mitwirkungsrechten der Kommunalkasse beim Verkauf des Schuldnerunternehmens durch den Insolvenzverwalter, KKZ 2004 S. 216 f.; Görg, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Heukamp , Die gläubigerfreie Gläubigerversammlung, ZInsO 2007 S. 57 ff.; Hilzinger, Vorläufige Untersagung von Maßnahmen des Insolvenzverwalters nach § 161 Satz 2 InsO bei bereits durchgeführten Maßnahmen, ZInsO 1999 S. 560 ff.; Menke, Der Erwerb eines Unternehmens aus der Insolvenz – Das Beispiel der übertragenden Sanierung, BB 2003 S. 1133 ff.; Onusseit, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 32. Erg. Lfg. 2008; Ries, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Vallender, Unternehmenskauf in der Insolvenz, Teil I, GmbHR 2004 S. 543 ff.; Teil II, GmbHR 2004 S. 642 ff.; von Hall, Aufrechnungsverträge in der Insolvenz, KTS 2011 S. 343 ff.
I. Anwendungsbereich der Vorschrift
1Die Vorschrift, die der Regelung des § 135 KO zum Teil nachgebildet ist, dient zum einen dem Schutz des Schuldners, zum anderen aber auch Minderheitsgläubigern, die dadurch die Möglichkeit erlangen, gegen Entscheidungen des Gläubigerausschusses, der möglicherwei...