NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 144 Ansprüche des Anfechtungsgegners
Literatur
Hirte, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Jacoby, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand, 2011 Erg.Lfg. 44.; Kirchhof, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Kreft, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Rogge, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009.
I. Allgemeiner Inhalt und Zweck der Norm
1In Anlehnung an das ehemalige Konkursrecht (§§ 38, 39 KO) regelt die Vorschrift die Rechte des Anfechtungsgegners, der seinerseits anfechtbar Erlangtes nach § 143 zurückgewähren muss.Abs. 1 normiert die insolvenzrechtlichen Folgen für anfechtbar erfüllte Forderungen des Anfechtungsgegners (Erfüllungsgeschäft), Abs. 2 diejenigen für die Gegenleistung des Anfechtungsgegners, wenn das Kausalgeschäft angefochten wurde. Abs. 2 beruht auf dem Rechtsgrund der ungerechtfertigten Bereicherung und soll verhindern, dass die Insolvenzmasse durch die Anfechtung größer wird als sie sein würde, wenn der anfechtbare Vorgang unterblieben wäre.
II. Wiederaufleben der Forderung (Abs. 1)
1. Voraussetzungen
2Abs. 1 betrifft die Fälle, in denen eine Verbindlichkeit des Schuldners in anfechtbarer Weise getilgt worden ist. Voraussetzung ist, dass die erfüllte Verpflichtung n...