NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 143 Rechtsfolgen
Literatur
Hirte, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Huber, in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2010; Kirchhof, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Kreft, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Nerlich, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 2011. Erg. Lfg. 22.; Rogge, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Sprau, in Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011.
I. Allgemeiner Inhalt und Zweck der Norm
1Für den Umfang des Anspruchs auf Rückgewähr, der durch die insolvenzrechtliche Anfechtung geltend gemacht wird, soll § 143 einen angemessenen Ausgleich zwischen den Belangen der Insolvenzgläubiger einerseits und dem schutzwürdigen Interesse des Anfechtungsgegners andererseits herbeiführen. Dabei stellt Abs. 1 Satz 1 in Übereinstimmung mit dem ehemaligen § 37 Abs. 1 KO den Grundsatz auf, dass der Anfechtungsgegner alles zur Insolvenzmasse zurückgewähren muss, was dem Vermögen des Schuldners durch die anfechtbare Rechtshandlung entzogen worden ist; durch diese Art der „Rückgewähr„ soll die Insolvenzmasse in die Lage zurückversetzt werden, in der sie sich befinden würde, wenn die anfechtbare Rechtshandlung unterblieben wäre. Demzufolge ist ein wirksam ang...