NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 142 Bargeschäft
Literatur
Hirte, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Huber, in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2010; Kirchhof, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Kreft, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Rogge, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Weidenkraft, in Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011.
I. Allgemeiner Inhalt und Zweck der Norm
1Die Begründung des RegE führt aus, dass die Vorschrift den Grundsatz des geltenden Konkursrechts kodifiziert, dass Bargeschäfte nicht der Anfechtung kongruenter und inkongruenter Deckung (§§ 130, 131) unterliegen und dass auch eine unmittelbar nachteilige Rechtshandlung (§ 132) nicht vorliegt, wenn der Schuldner für seine Leistung eine gleichwertige Gegenleistung erhält. Die Benachteiligung der Gläubiger, die in der Leistung des Schuldners liegt, bleibt außer Betracht, da sie durch die Gegenleistung wieder ausgeglichen wird, so dass eine bloße Vermögensumschichtung eintritt. Eine Anfechtung sei in diesen Fällen nur möglich, sofern die Voraussetzungen der Absichtsanfechtung (§ 133 Abs. 1) gegeben sind, da diese auch mittelbare Benachteiligungen der Insolvenzgläubiger erfasst. Der BGH hat inzwischen inkongrue...