NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 136 Stille Gesellschaft
Literatur
Baumbach/Hopt, HGB, 35. Aufl. 2012; Dauernheim, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Hirte, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Huber, in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2010; J.-S. Schröder, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Kreft, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Nerlich, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 22. Erg. Lfg. 2011; Rogge, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Stodolkowitz/Bergmann, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008.
I. Allgemeiner Inhalt und Zweck der Norm
1Nach Abs. 1, der einen Sonderfall der Anfechtung wegen inkongruenter Deckung darstellt, ist zur Absicherung der Gleichbehandlung der Gläubiger die Rückgewähr der Einlage eines stillen Gesellschafters oder der Erlass seines Anteils am entstandenen Verlust anfechtbar, sofern dies durch eine Vereinbarung in der in Abs. 1 vorgesehenen kritischen Zeit eintritt. Die Vorschrift hat aus rechtssystematischen Gründen § 237 HGB a. F. ersetzt. Der Anfechtung liegen ausschließlich objektive Anfechtungsvoraussetzungen zugrunde. Hintergrund sind die besonderen gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen dem Inhaber des Handel...