NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 123 Umfang des Sozialplans
Literatur
Andres, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Berscheid/Ries, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Bertram, in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2010; Däubler, in Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, Betriebsverfassungsgesetz, 13. Aufl. 2011; Eisenbeis, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl. 2006; Hamacher, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 2011 Erg.Lfg. 22.; Kiel, in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011; Linck, in Heidelberger Kommentar, InsO, 5. Aufl. 2008; Löwisch/Caspers, in MünchKomm-InsO, 2 Aufl. 2008.; Moll, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 2012 Erg.Lfg. 48.; Wolf, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010.
I. Normzweck
1Auch § 123 bezweckt den Ausgleich der Belange der Arbeitnehmer auf der einen und den Interessen der Insolvenzgläubiger auf der anderen Seite. Er bestätigt die Möglichkeit, auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Milderung der finanziellen Nachteile der Belegschaft Sozialpläne aufzustellen und stuft gleichzeitig daraus resultierende Forderungen als Masseverbindlichkeiten ein. Andererseits werden diese Forderungen im Interesse der übrigen Gläubiger in zweifacher Weise begrenzt. Gem. Abs. 1 darf die Dotierung eines Sozialplan einen Maximalbetrag ...