NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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Vorbemerkungen zu §§ 121 bis 124
Vorbemerkungen zu §§ 121 bis 124
Literatur
Andres, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011.; Annuß, in Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 13. Aufl. 2012; Eisemann, in Küttner, Personalbuch, 18. Aufl. 2011; Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 26. Aufl. 2012; Hamacher, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 2011 Erg.Lfg. 22.; Kania, in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011; Knörig, in Berliner Kommentar Insolvenzrecht, 40. Aufl. 2011; Löwisch/Caspers, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008.
I. Betriebsänderung in der Insolvenz
1Nach § 80 Abs. 1 geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über. Dem Insolvenzverwalter fällt in der Folge die Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen zu. Dabei hat er stets die betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten und ist an Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge in gleicher Weise gebunden wie der Schuldner vor der Verfahrenseröffnung.
2Die §§ 121 ff. modifizieren das Verfahren bei Betriebsänderungen in der Insolvenz und bestätigen damit zunächst, dass die §§ 111 – 113 BetrVG im Grundsatz auch im Insolvenzverfahren...