NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 90 Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten
Literatur
App, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Breitenbücher, in Graf-Schlicker, InsO, 2. Aufl. 2010; Breuer, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Eckhardt, in Jaeger, InsO, 2007; Kayser, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Kroth, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Kuleisa, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Leithaus, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Smid, in Smid/Leonhardt/Zeuner, InsO, 3. Aufl. 2010; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010.
I. Anwendungsbereich der Vorschrift
1Masseverbindlichkeiten sind gem. § 53 InsO vorweg zu berichtigen. Zum Schutz der Insolvenzmasse und zur Offenhaltung von Sanierungschancen bestimmt der § 90 InsO eine Einschränkung der Zwangsvollstreckungsvorschriften wegen Masseverbindlichkeiten für die ersten sechs Monate des eröffneten Insolvenzverfahrens. Die Pflicht zur Verzinsung dieser Verbindlichkeit bleibt bestehen und begründet ebenfalls Verbindlichkeiten der Insolvenzmasse.
1. Historie
2Eine entsprechende Vorschrift war in den Vorgängergesetzen nicht vorhanden. Nachdem der Regierungsentwurf zunächst nur ein gerichtliches Schutzverfahren für die Abwendung der Zwangsvollstreckungen vorgesehen hatte, hat der Re...