NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 56 Bestellung des Insolvenzverwalters
Literatur
Andres, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Delhaes, in Nerlich/Römermann, InsO, 22. Erg. Lfg. 2011; Eickmann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Frind, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Graeber, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2009; Graf-Schlicker, in Graf-Schlicker, InsO, 2. Aufl. 2010; Holzer, in Beck/Depré, Praxis der Insolvenz, 2. Aufl. 2010; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010.
I. Allgemeiner Inhalt und Zweck der Norm
1Die Norm regelt die Kriterien für die Auswahl des nach § 27 Abs. 1 Satz 1 zu bestellenden Insolvenzverwalters. Die Wahl des Insolvenzverwalters ist entscheidend für das Schicksal des Insolvenzverfahrens. Die Insolvenzgerichte tragen die Verantwortung für die Auswahl eines für den jeweiligen Einzelfall geeigneten Verwalters. § 56 Abs. 1 eröffnet ihnen dafür in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise einen Einschätzungsspielraum, der ihnen eine Entscheidung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Gläubiger und des Schuldners ermöglichen soll. Das wesentliche Kriterium für die Bestellung zum Insolvenzverwalter i...