NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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Vorbemerkung zu §§ 49- 52 InsO
Vorbemerkung zu §§ 49-52 InsO
Literatur
Bäuerle, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Brinkmann, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Büchler, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Imberger, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Kirchhof/Lwowski/Stürner, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2007; Lohmann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011.
I. Grundlagen der Absonderung
1Unter dem Begriff der Absonderung ist die gesonderte und vorzugsweise Befriedigung eines Insolvenzgläubigers aufgrund eines ihm zustehenden Sicherungsrechts aus einem zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstands zu verstehen.
2Durch das Absonderungsrecht hat der Insolvenzgläubiger die Möglichkeit, seine Forderung in voller Höhe zu befriedigen. Gesichert sind durch das Absonderungsrecht auch Zinsen und Kosten nach Insolvenzeröffnung bis zum Zeitpunkt der Verwertung.
3Der Begriff des Gegenstandes wird in der InsO nicht definiert, umfasst jedoch alles, was Objekt von Rechten sein kann. Ein Recht auf Zugriff des besagten Gegenstands haben absonderungsberechtigte Gläubiger nicht, sondern lediglich ein Recht auf Befriedigung aus dem Gegenstand. Weiterhin müssen die Kostenbeiträge nach §§ 170 ff. InsO berücks...