NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 26a Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Literatur
Eickmann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 3. Aufl. 2010; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010.
I. Anwendungsbereich
1Abs. 1 Satz 1 regelt die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht im Falle der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens. Unerheblich ist, ob die Verfügungsbefugnis auf den Verwalter übergegangen ist. Abs. 1 Satz 2 schreibt die Zustellung der Beschlüsse an Verwalter und Schuldner vor. Abs. 2 berechtigt Verwalter und Schuldner zur Beschwerde (Abs. 2 Satz 1), sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 € übersteigt (Abs. 2 Satz 2 i. V. mit § 567 Abs. 2 ZPO).
II. Praktische Auswirkungen
2Die Vorschrift wurde kurz vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in das ESUG aufgenommen. Der Gesetzgeber reagiert damit auf Rechtsprechung des BGH, wonach der vorläufige Verwalter nach alter Rechtslage zur Festsetzung seines Vergütungsanspruches im Falle der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens den ordentlichen Rechtsweg bestreiten musste (Rn. 3). Eine Festsetzung durch das sachnähere Insolvenzgericht kam nicht in Betracht. Diese...