Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 10 Anhörung des Schuldners

Thomas Ellrich, Ralf Hage (Januar 2013)

Literatur

Ganter, in Münchkomm-InsO, 2. Aufl. 2007; Kirchhof, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Pape, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Rüther, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Schmerbach, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011.

I. Einleitung

1Dem Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs kommt aufgrund seines verfassungsrechtlichen Ranges (Art. 103 Abs. 1 GG) auch in der InsO eine erhebliche Bedeutung zu. Hintergrund ist, dass innerhalb eines Insolvenzverfahrens zahlreiche gerichtliche Entscheidungen getroffen werden, zu denen der Schuldner als Betroffener anzuhören ist. § 10 InsO gestaltet die Anhörung näher aus und schränkt zugleich die Rechte des Schuldners zugunsten der Gläubigerinteressen (Verfahrensbeschleunigung) ein.

2Streng zu unterscheiden ist die Anhörung i. S. des § 10 InsO von der gerichtlichen Vernehmung des Schuldners, die im Rahmen der Amtsermittlung des Gerichts (§ 5 InsO) – ebenso wie § 93 AO i. V. mit §§ 328 ff. AO im Steuerrecht – gegen den Schuldner verfügt werden kann. Im Rahmen dieser Ermittlungen steht die Aufklärung des maßgeblichen Sachverhalts im Vorder­grund, nicht die Gewährung rechtlichen Gehörs, auch wenn beide Aspekte in der Regel durch die Gerichte mite...