Lehrbuch Körperschaftsteuer

3. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55793-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57733-8

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Lehrbuch Körperschaftsteuer (3. Auflage)

Kapitel 4: Einkommen (§§ 710 KStG)

4.1 Grundlagen der Besteuerung

4.1.1 Regelungsinhalt und Anwendungsbereich
4.1.1.1 Allgemeines

185Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 KStG hat folgenden Wortlaut:

„Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.„

Damit leitet die Vorschrift des § 7 KStG in den zweiten Teil des Körperschaftsteuergesetzes ein (§§ 7 bis 22 KStG), der sich mit der Einkommensermittlung beschäftigt. Die Gliederung des Zweiten Teils des KStG stellt sich wie folgt dar:


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Erstes Kapitel:
§§ 713 KStG:
Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel:
§§ 1419 KStG:
Sondervorschriften für die Organschaft
Drittes Kapitel:
§§ 2021b KStG:
Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds und Bausparkassen
Viertes Kapitel:
Sondervorschriften für Genossenschaften

186Die Vorschrift des § 7 KStG bestimmt als Steuerbemessungsgrundlage für die Höhe der Körperschaftsteuer das zu versteuernde Einkommen unter Hinweis auf die Berechnungsgrundlagen in §§ 8, 24 und 25 KStG (§ 7 Abs. 2 KStG). Der Verweis auf die Vorschriften des EStG gliedert naturgemäß die Vorschriften des EStG aus, die allein für natürliche Personen anwendbar sind, wie z. B. Bestimmungen, die von einem Lebensalter abhängig sind.

Die Reichweite der anzuwendenden ertrags...

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