IFRS 12 1

Zielsetzung

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Zielsetzung dieses IFRS ist es, ein Unternehmen zur Angabe von Informationen zu verpflichten, anhand deren die Abschlussadressaten Folgendes beurteilen können:

(a)

die Art seiner Anteile an anderen Unternehmen und die damit verbundenen Risiken und

(b)

die Auswirkungen dieser Anteile auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie seine Zahlungsströme.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26272