IFRS 12 1
Zielsetzung
1
Zielsetzung dieses IFRS ist es, ein Unternehmen zur Angabe von Informationen zu verpflichten, anhand deren die Abschlussadressaten Folgendes beurteilen können:
(a)
die Art seiner Anteile an anderen Unternehmen und die damit verbundenen Risiken und
(b)
die Auswirkungen dieser Anteile auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie seine Zahlungsströme.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26272