Arbeitshilfe März 2013

Pflichtveranlagung: Veranlagung von Amts wegen

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Ist die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 55j Satz 1 EStG zu § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass aufgrund der Rechtsänderung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durch das JStG 2007 ein bereits mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres entstandener Anspruch auf Veranlagung nicht nachträglich entzogen werden kann?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB ZAAAE-25834