Eine –die Option zur
Regelbesteuerung nach § 32 d Abs. 2 Nr. 3 a EStG und damit abweichend von § 20
Abs. 6 und 9 EStG den Abzug von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten
bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ermöglichende – Beteiligung von
mindestens 25 % besteht auch nach Eintragung der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH fort, bis die GmbH wegen
Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht wird.
Die Option zur Regelbesteuerung
ist auch zulässig, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr mit
Kapitalerträgen aus der Beteiligung gerechnet werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2012 S. 16 Nr. 50 DStR 2013 S. 6 Nr. 19 DStRE 2013 S. 856 Nr. 14 EFG 2013 S. 122 Nr. 2 EStB 2013 S. 143 Nr. 4 ErbStB 2013 S. 40 Nr. 2 GStB 2013 S. 134 Nr. 4 NWB-EV 2013 S. 8 Nr. 1 XAAAE-25771
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