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BFH  - I R 75/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 8c Abs 1 Satz 1

Rechtsfrage

Im Verfahren der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags streiten die Beteiligten darüber, ob ein vororganschaftlicher Verlustvortrag der Klägerin aufgrund eines schädlichen Beteiligungserwerbs untergegangen ist. Sind Anteilsveräußerungen zur Ermittlung der Beteiligungsquote bei der Anwendung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gegenzurechnen?

Hinweis: Das Verfahren wurde durch Beschluss vom bis zur Wirksamkeit einer rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung des § 8c KStG (längstens bis zum ) ausgesetzt.

Anteilserwerb; Anteilsveräußerung; Verlustvortrag

Fundstelle(n):
LAAAE-25616

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