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NWB Nr. 51 vom Seite 4162

Neue Aufgaben der Arbeitgeber bei Mehrfachbeschäftigung

GKV-Monatsmeldung – Beitragsberechnung

Horst Marburger

Bei Arbeitnehmern, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, müssen zahlreiche Besonderheiten beachtet werden. Dies gilt sowohl bezüglich der Versicherungspflicht als auch hinsichtlich der Beitragsberechnung. Außerdem ist durch die Arbeitgeber eine sog. GKV-Meldung zu erstatten. Die Arbeitgeber selbst haben aber Anspruch auf Mitteilungen der Krankenkassen. Die GKV-Monatsmeldung beinhaltet ab dem ein zusätzliches Feld, das als „regelmäßiges Jahresentgelt” bezeichnet wird. Außerdem ist in die Rückmeldung der Krankenkassen an die Arbeitgeber ein zusätzliches Feld über die maßgeblichen SV-Tage eingefügt worden. Das erleichtert die Beitragsberechnung, wenn die Beschäftigung im Laufe des Monats anfängt oder aufhört.

Arbeitshilfen:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB CAAAB-05368 der infoCenter-Beitrag „Geringfügige Beschäftigung” und unter der NWB DokID NWB MAAAB-05382 ein Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte aufgerufen werden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Versicherungspflicht

1. Geringfügige Beschäftigung

[i]MinijobberEine Mehrfachbeschäftigung wird oftmals als geringfügige Beschäftigu...