Körperschaftsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-482-64311-8

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Mössner/Seeger - Körperschaftsteuergesetz Kommentar Online

§ 21a Deckungsrückstellungen

Pieperjohanns (Dezember 2012)

A. Entstehungsgeschichte der Vorschrift

1§ 21a KStG wurde durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom eingefügt. Der bisherige § 21a KStG (Zuteilungsrücklage bei Bausparkassen) hat die Bezeichnung § 21b KStG erhalten. Die Einfügung erfolgte im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Einführung der Abzinsungsreglung in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom . § 21a KStG enthält für die Abzinsung der Deckungsrückstellung eine besondere Anwendungsbestimmung. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG mit einem Zinssatz von 5,5 % ist daher nicht durchzuführen.

2Mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) vom erfolgte die Ausdehnung der Regelung mit Wirkung ab auf Pensionsfonds.

3–5(Einstweilen frei)

B. Die abziehbare Deckungsrückstellung in den verschiedenen Versicherungszweigen

I. Arten und Begriff der Deckungsrückstellung

6Die Deckungsrückstellung wird im Wesentlichen in den Bilanzen der Lebensversicherungsunternehmen gebildet. Sie kommt daneben auch als versicherungstechnische Bilanzposition bei der nach Art der Lebensversicherung betriebenen allgemeinen Unfall- und Haftpflichtversicherung und Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kraftfahrzeugunfallversicherung vor. Ebenso weisen die meist in der Rechtsform des V.VaG oder e. V. betriebenen...

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