Keine steuerliche Berücksichtigung einkommensteuerlich unbeachtlicher Aufwendungen im Wege einer Aufwandseinlage
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Sind die Einkünfte aus der auf dem Dach einer Reithalle betriebenen Photovoltaikanlage um eine Aufwandseinlage (anteilige Kosten der Halle) zu mindern?
Inwiefern können die Grundsätze der zur Umsatzsteuer ergangenen Urteile des , und für ertragsteuerliche Zwecke herangezogen werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
HAAAE-24184