Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anordnung der Hinzurechnung von Streubesitzdividenden gem. § 8 Nr. 5 GewStG
BVerfG hält an der Zulässigkeit der unechten Rückwirkung fest
[i]BVerfG, Beschluss vom 10. 10. 2012 - 1 BvL 6/07 NWB PAAAE-22129 Aufgrund der aktuellen Gesetzgebungspraxis ergeben sich zunehmend Fragen nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von rückwirkenden Gesetzen. Das BVerfG hat nun mit Beschluss vom - 1 BvL 6/07 NWB PAAAE-22129 eine dieser Fragen beantwortet. In diesem Verfahren ging es um die rückwirkende Anordnung der Hinzurechnung von Streubesitzdividenden gem. § 8 Nr. 5 GewStG, vorgelegt vom 9. Senat des [i]FG Münster: echte Rückwirkung NWB XAAAC-58242. Das FG Münster sah in der Einfügung des § 8 Nr. 5 GewStG durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz vom (BGBl 2001 I S. 3858) einen Fall der unzulässigen echten Rückwirkung, soweit § 36 Abs. 4 GewStG a. F. bereits eine Anwendung für den Erhebungszeitraum 2001 angeordnet hat.
[i]BVerfG: unechte RückwirkungDagegen nahm das BVerfG einen Fall der unechten Rückwirkung an, da keine bereits entstandene Steuerschuld durch den Gesetzgeber abgeändert wurde. Die Gewerbesteuer entstehe – vergleichbar mit der Einkommensteuer, die erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entsteht – erst mit dem Ablauf des Erhebungszeitraums (§§ 14, 18 GewStG). Die Einfügung durch das Unternehmenssteuerfortentwicklu...