1) Eine Aufteilung des Kaufpreises für Kapitalgesellschaftsanteile auf separate Wirtschaftsgüter "Anteile" und "Gewinnausschüttungsansprüche"
kann nicht vorgenommen werden.
2) Bei Erwerb einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung mit ausschüttbaren Rücklagen vor Inkrafttreten des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz
3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG 1997 (i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002) besteht kein Vertrauensschutz dahingehend, eine
ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung ohne spätere Wertaufholungspflicht durchführen zu können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 3132 Nr. 50 EFG 2013 S. 19 Nr. 1 StBW 2012 S. 1111 Nr. 24 StuB-Bilanzreport Nr. 8/2013 S. 308 KAAAE-22336
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