Der optimale Kurzvortrag

7. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69842-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53697-7

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Der optimale Kurzvortrag (7. Auflage)

Thema 53 Einlagen und Entnahmen im Steuerrecht

Einleitung

Einlagen und Entnahmen = Erhöhung bzw. Minderung des Betriebsvermögens, nicht durch betriebliche Geschäftsvorfälle veranlasst, dürfen den betrieblichen Gewinn daher nicht beeinflussen; Abgrenzung zu den gewinnwirksamen Einnahmen und Ausgaben sowie die Bewertung von wesentlicher Bedeutung.

Hauptteil

  • Definitionen

    • Einlagen: Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftgüter (WG), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe eines Wirtschaftsjahres zuführt (§ 4 Abs. 1 Satz 7 EStG); einlagefähig alle WG, keine Einlagen sogenannte „Aufwandseinlagen„ (Nutzungen und Leistungen wie z. B. betriebliche Nutzung eines privaten Pkw, anteilige Aufwendungen = Betriebsausgabe) oder WG des notwendigen Privatvermögens (selbst genutztes EFH),

    • Entnahmen: Bar-, Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen des Steuerpflichtigen aus dem Betrieb für sich, seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG); Überführung eines WG in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen oder Übertragung; daher keine Entnahme (§ 6 Abs. 5 EStG, i. d. R. Buchwertfortführung)

  • Einlage-, Entnahmehandlung

    Zwecks eindeutiger Abgrenzung des Betriebs- vom Privatvermögen ist eine eindeutige Einlage- bzw. Entnahmehandlung des ...

Der optimale Kurzvortrag

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