Der optimale Kurzvortrag
7. Aufl. 2012
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Thema 50 Einkommensteuerliche Behandlung von Zuschüssen
Einleitung
Öffentliche oder private Zuschüsse für Investitionen werden gewährt, damit Interessen des Zuschussgebers gefördert werden. Wahlrecht bei „echten„ Investitionszuschüssen: Behandlung der Zuschüsse als Betriebseinnahme oder erfolgsneutrale Behandlung durch entsprechende Minderung der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes.
Hauptteil
Voraussetzungen
echter Zuschuss muss vorliegen: Eigeninteresse des Zuschussgebers muss vorhanden sein; es darf i. d. R. kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer Leistung des Zuschussempfängers bestehen, daher z. B.
– verlorene Baukostenzuschüsse des Mieters kein „echter„ Zuschuss, da zusätzliches Nutzungsentgelt,
– vertraglich vereinbarte Entschädigungen sind keine Zuschüsse, da mit ihnen eine vertragliche Verpflichtung erfüllt wird.
Behandlung der Zuschüsse
Zuschussgeber:
Aktivierung bei Entstehung eines (immateriellen) Wirtschaftsguts bzw. im Falle eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens i. S. d. § 5 Abs. 5 EStG (Zuschuss bei Vermietungseinkünften: Abzug über AfA bei Entstehung eines Wirtschaftsguts, z. B. Mietrecht, ansonsten Werbungskosten)
Baukostenzuschüsse: Aufwendungen für ...