Der optimale Kurzvortrag
7. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Thema 32 Rechnungsabgrenzungsposten in Handelsrecht und Steuerrecht
Einleitung
Nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung (= Aufwand und Ertrag sind im Jahr ihrer Entstehung zu erfassen, unabhängig von Zahlungszeitpunkt)
RAP dienen der perioden-, sachgerechten Zuordnung bestimmter Einnahmen oder Ausgaben
Hauptteil
Grundlagen
transitorische Posten: Einnahmen/Ausgaben erfolgen vor dem Jahr der Berücksichtigung als Ertrag/Aufwand
antizipative Posten: Einnahmen/Ausgaben erfolgen im Jahr nach der Berücksichtigung als Ertrag/Aufwand; Fälle der sonstigen Forderungen/Verbindlichkeiten
aktive/passive RAP im Steuerrecht
in der Steuerbilanz sind Rechnungsabgrenzungsposten u. a. zu bilden
– für die als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen (§ 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG) sowie
– für Zölle und Verbrauchsteuern, die nicht zu den aktivierungspflichtigen Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Vorratsvermögens gehören (§ 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EStG)
Bilanzierungsgebot nach Handelsrecht gilt auch für das Steuerrecht (§ 5 Abs. 5 Satz 1 EStG)
Aktivierungswahlrechte im Handelsrecht werden zu Aktivierungsgeboten im Steuerrecht (§ 5 Abs. 5 Satz 2 EStG), z. B. Aktivierung Disagio
aktive/passive RAP im Handelsrecht (vgl. § 250 HGB)
Bilanzierungsgebot: RAP für Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschl...